03.07.2024

ZULETZT AKTUALISIERT AM: 03.01.2025

Das Wichtigste in Kürze

  • Den Treppenlift zahlt nicht die Krankenkasse, sondern die zugehörige Pflegekasse.
  • Sie stellen nur den Antrag auf finanziellen Zuschuss zum Treppenlift von der Krankenkasse.
  • Möglich sind bis zu 4.180 € für den Treppenlift von Ihrer Kasse.
  • Voraussetzungen: Pflegegrad, medizinische Notwendigkeit & Gutachten des Medizinischen Dienstes
  • Lift Konzept kümmert sich um alles Notwendige für den Antrag auf Kostenübernahme.


Sie möchten Ihren Treppenlift von der Kasse finanzieren lassen? Wir kümmern uns für Sie um den Antrag auf Kostenübernahme!

Lift Konzept ist Ihr Anbieter für Treppenlifte nach Maß. Wir bieten verschiedene Lift-Systeme und finden dank jahrelanger Erfahrung den Lift, der zu Ihrer Wohnsituation passt.



1. Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Ja und Nein. Genau genommen bezahlt nicht die Krankenkasse selbst, sondern die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse für den Treppenlift. Der Treppenlift wird aber nicht vollständig von der Kasse bezahlt, sondern nur ein Treppenlift-Zuschuss

Dieser Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse ist an 3 Voraussetzungen gebunden:

  • Sie haben einen Pflegegrad.
  • Der Treppenlift dient der Verbesserung Ihres Wohnumfelds.
  • Der MD (Medizinische Dienst) hat die Notwendigkeit des Treppenlifts geprüft & bestätigt.


Die Krankenkasse übernimmt dann lediglich die Abwicklung der Anträge auf Kostenübernahme für die Pflegekasse. Ein Antrag bei der Krankenkasse ist schon ab Pflegegrad 1 möglich.


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Hinweis: Es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Kostenübernahme für den Treppenlift von der Krankenkasse. Es ist eine Kann-Bestimmung und von der Entscheidung der Pflegekasse abhängig. In der Regel wird der Zuschuss aber genehmigt. 


2. Wie hoch ist der Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse?

Mit den 3 Pflegestärkungsgesetzen wurden die Leistungen der Pflegekasse zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Entlastung pflegender Angehöriger seit 2015 deutlich erweitert. 

Der Zuschuss, den man für einen Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen kann, beträgt maximal 4.180 € pro Person. Leben mehrere Personen mit Pflegegrad in einem Haushalt, die den Treppenlift brauchen, können sie jeweils selbst den Zuschuss für den Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen. 

Der Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse beträgt: 

  • Bis 4.180 € für 1 Person
  • Bis 8.360 € für 2 Personen (2 x Antrag à 4.180 € von z. B. Eheleuten)
  • Max. 16.720 € für 4 oder mehr Pflegebedürftige (max. 4 x Antrag à 4.180 € z. B. in einer WG)


Die Kostenübernahme der Pflegekasse ist also begrenzt. Auch mit Zuschuss muss man auf jeden Fall immer einen Eigenanteil für den Treppenlift zahlen.


Wie hoch ist der Eigenanteil für den Treppenlift?

Die Pflegekasse zahlt den Treppenlift nicht vollständig, sondern nur einen Teil der Kosten. Der Eigenanteil, den Sie selbst für den Treppenlift zahlen müssen, hängt immer davon ab, wie teuer Ihr Treppenlift ist inklusive Umbau & Montage und wie hoch Ihr Zuschuss von der Pflegekasse ist. Möglich ist ein Eigenanteil von 10 % der Kosten. 

Generell darf der Eigenanteil aber nicht mehr als 50 % Ihres monatlichen Bruttoeinkommens betragen. Wer kein Einkommen hat, muss also für den Treppenlift nicht selber bezahlen.


3. Was kostet ein Treppenlift mit Zuschuss? | Beispiel

Die Treppenlift-Kosten können sehr hoch sein – je nachdem, welchen Treppenlift Sie brauchen, wie Ihre Wohnsituation ist und welche Ausstattung Sie wählen. Auch wenn Sie einen Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse beantragen, müssen Sie den Treppenlift erstmal selbst vorfinanzieren

Den Zuschuss erhalten Sie erst im Nachhinein, wenn der Treppenlift eingebaut ist und alle Rechnungen bei der Pflegekasse vorliegen. 

Kosten für einen Treppenlift: Beispiele

  • Sitzlift mit gerader Treppe: 4.000 bis 8.000 €
  • Sitzlift mit kurviger Treppe: 9.000 bis 16.000 €
  • Plattformlift: 9.000 bis 18.000 €
  • Hublift: 6.000 bis 12.000 €
  • Senkrechtlift: 18.000 bis 40.000 €


Wie teuer ist ein Treppenlift mit Zuschuss der Krankenkasse? | Beispiel


Wie berechnen ich den Zuschuss zum Treppenlift von der Krankenkasse? Beispiel: Ein Ehepaar braucht einen Treppenlift. Beide beantragen jeweils für sich 4.000 € Kostenübernahme bei der Krankenkasse für den Treppenlift. - Preis für einen Sitzlift bei gerader Treppe: 5.500 € - Kosten der Umbaumaßnahmen: 1.000 € - Montagekosten: 1.500 € ___________________________________ = 8.000 € Kosten netto + Mehrwertsteuer: 1.520 € __________________________________ = 9.520 € Gesamtkosten - 8.000 € Zuschuss von der Pflegekasse = 1.520 € Eigenanteil für den Treppenlift
Wie berechnen ich den Zuschuss zum Treppenlift von der Krankenkasse?


Ein Ehepaar braucht einen Treppenlift. Beide beantragen jeweils für sich 4.180 € Kostenübernahme für den Treppenlift von der Krankenkasse. 

  • Preis für einen Sitzlift bei gerader Treppe: 5.500 €
  • Kosten der Umbaumaßnahmen: 1.000 €
  • Montagekosten: 1.500 €

___________________________________

= 8.000 € Kosten netto

+ Mehrwertsteuer: 1.520 €

__________________________________

= 9.520 € Gesamtkosten

– 8.360 € Zuschuss von der Pflegekasse

= 1.160 € Eigenanteil für den Treppenlift


Sie möchten Ihren Treppenlift von der Kasse finanzieren lassen? Wir kümmern uns für Sie um den Antrag auf Kostenübernahme!

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4. Treppenlift Kostenübernahme: Welche Krankenkasse zahlt was?

Generell gilt: Sie bekommen immer pro Person maximal 4.180 € Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse – unabhängig davon, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. 

Wie viel Geld Sie tatsächlich für den Treppenlift bekommen, hängt dann von der Entscheidung Ihrer Krankenkasse bzw. Pflegekasse im Einzelfall ab. Sie müssen also einfach einen Antrag bei der Krankenkasse stellen, um herauszufinden, wie viel die Kasse für den Treppenlift übernimmt. 

Tipp: Lift Konzept kümmert sich für Sie um den Antrag auf einen Pflegegrad. Wir kontaktieren Ihre Pflegekasse und leiten alles Notwendige in die Wege. Jetzt Zuschuss beantragen.

Wir haben für Sie hier die Informationen zum Antrag auf Kostenübernahme für einen Treppenlift für die 4 größten Krankenkassen im Überblick


Treppenlift von der Krankenkasse: Kostenübernahme AOK

Bei der AOK können Sie den Zuschuss für den Treppenlift einfach über ein Formular stellen. Auf der Webseite der AOK finden Sie ein Merkblatt inkl. Formular für den Antrag bei der AOK


Treppenlift von der Krankenkasse: Kostenübernahme Techniker Krankenkasse

Wenn Sie bei der Techniker Krankenkasse versichert sind und Geld von der Pflegekasse für einen Treppenlift beantragen möchten, müssen Sie schriftlich einen formlosen Antrag einreichen. Ein Formular von der TK gibt es nicht. 


Treppenlift von der Krankenkasse: Kostenübernahme Barmer 

Bei der Barmer finden Sie online alle wichtigen Informationen und ein Antragsformular zur  finanziellen Unterstützung für den Treppenlift.


Treppenlift von der Krankenkasse: Kostenübernahme DAK

Auch die DAK Versicherung bietet zur Beantragung einer Wohnraumanpassung eine Formularstrecke an, die noch vor Antragstellung alle Voraussetzungen für die Finanzierung prüft. 

Sie können den finanziellen Zuschuss auch direkt mit dem Antragsformular der DAK beantragen.


5. 4 Schritte für den Treppenlift-Zuschuss von der Krankenkasse

Für den Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse sind 4 Dinge wichtig:

  1. Pflegegrad
  2. Kostenvoranschlag
  3. Antrag
  4. Kostenerstattung

Hinweis: Planen Sie für jeden der folgenden Schritte zur Kostenübernahme genügend Zeit im Voraus ein. Die Genehmigungen der Kassen können mehrere Wochen dauern. Kümmern Sie sich lieber rechtzeitig um die Kostenübernahme für einen Treppenlift – nicht erst, wenn Sie den Lift dringend benötigen.

Um das Geld von der Kasse zu bekommen, sind diese 4 Schritte notwendig:


1. Pflegegrad nachweisen oder beantragen

Damit Sie einen Zuschuss für den Treppenlift bei der Krankenkasse beantragen können, müssen Sie einen Pflegegrad haben. Die Kasse zahlt, wenn Sie Pflegegrad 1 oder höher nachweisen können. 

Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, können Sie ihn bei der Pflegekasse Ihrer Krankenkasse beantragen. Der Antrag muss vor dem Einbau des Treppenlifts gestellt werden.

Den Antrag auf einen Pflegegrad können Sie formlos stellen – telefonisch oder schriftlich. Sie erhalten dann von Ihrer Kasse ein Formular, das Sie ausfüllen und unterschreiben müssen. Dann wird ein Gutachter vom Medizinischen Dienst (MD) zu Ihnen nach Hause kommen und Ihre Selbstständigkeit bzw. Pflegebedürftigkeit einschätzen. 

Tipp: Lift Konzept kümmert sich für Sie um den Antrag auf einen Pflegegrad. Wir kontaktieren Ihre Pflegekasse und leiten alles Notwendige in die Wege. Jetzt Zuschuss beantragen.

Die Pflegekasse muss Ihnen innerhalb von 5 Wochen Bescheid geben, ob Sie einen Pflegegrad bekommen.


2. Kostenvoranschlag für den Treppenlift holen

Jetzt müssen Sie sich entscheiden, welchen Treppenlift Sie kaufen möchten. Denn für den Antrag auf Kostenübernahme müssen Sie der Krankenkasse den Kostenvoranschlag für Ihren Treppenlift mitschicken.

Die Pflegekasse zahlt den Zuschuss für jeden Treppenlift – egal welche Art, Ausstattung, ob außen oder innen.

Sie können einen Kostenvoranschlag einreichen für z. B.:

  • Sitzlift, Plattformlift, Hublift oder Senkrechtlift
  • Treppenlift außen
  • Treppenlift innen
  • Treppenlift gebraucht gekauft
  • Treppenlift gemietet
  • Treppenlift mit Standard-Ausstattung oder Sonderwünschen

Lassen Sie sich umfassend beraten und holen Sie sich ein Angebot für einen Treppenlift. Den Kostenvoranschlag brauchen Sie dann für den Antrag bei Ihrer Kasse. 

Lift Konzept ist Ihr Anbieter für Treppenlifte nach Maß. Wir bieten verschiedene Lift-Systeme und finden dank jahrelanger Erfahrung den Treppenlift, der zu Ihrer Wohnsituation passt. Jetzt Beratungstermin vereinbaren


3. Antrag auf Kostenübernahme stellen

Sie können den Antrag auf Treppenlift-Finanzierung bei Ihrer Krankenkasse über ein Formular oder mit einem formlosen Schreiben stellen. Welcher Weg der richtige ist, hängt von Ihrer Krankenkasse ab. 

Für die formale Antragstellung bekommen Sie das jeweilige Formular auf der Webseite Ihrer Krankenkasse oder von Ihrem Ansprechpartner bei der Krankenkasse. Die korrekte Bezeichnung lautet: Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme.

Für die formlose Antragstellung schicken Sie einfach einen Brief an Ihre Krankenkasse. Machen Sie im Betreff deutlich, dass Sie einen Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme stellen.

Begründen Sie dann, warum der Treppenlift für Sie notwendig ist, wie er Ihr Wohnumfeld verbessert, Ihre Selbstständigkeit zuhause erhält bzw. die häusliche Pflege erleichtert.


Muster für den formlosen Antrag auf Zuschuss bei der Krankenkasse

Absender
Name

Adresse

PLZ & Ort

Empfänger
Name

Adresse

PLZ & Ort

Versicherungsnummer: ______________________

Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich im Rahmen der Pflegeversicherung den Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI. Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahme handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Treppenlift.

Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht möglich, die Treppe selbstständig zu bewältigen. Ein Treppenlift würde mir die selbstständige Lebensführung sowie die häusliche Pflege ermöglichen.

Einen konkreten Kostenvoranschlag sowie Bilder der räumlichen Gegebenheiten finden Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen
______________________

Unterschrift Antragsteller

______________________, den ______________________

Ort       Datum


Den Antrag auf Zuschuss für den Treppenlift muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen bearbeiten. Wenn ein medizinisches Gutachten für die Entscheidung der Kasse notwendig ist, verlängert sich die Frist um weitere 2 Wochen. 

Haben Sie 5 Wochen nach Antragstellung keinen Bescheid, gilt der Zuschuss für den Treppenlift als genehmigt. Das ist gesetzlich so festgelegt.


4. Kostenerstattung nach Einbau erhalten

Wurde Ihr Antrag auf Finanzierung des Treppenlifts von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse genehmigt, können Sie den Treppenlift einbauen lassen. Heben Sie alle Treppenlift-Rechnungen (Kaufpreis, Umbau, Montage) auf. Schicken Sie die Belege nach dem Einbau an Ihre Pflegekasse. 

Sie bekommen dann pro Antrag bis zu 4.180 € für Ihren Treppenlift erstattet.


6. FAQ zum Treppenlift von der Krankenkasse

Wird der Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Jein, den finanziellen Zuschuss für den Treppenlift beantragen Sie über Ihre Krankenkasse. Den Zuschuss zahlt aber die Pflegekasse der jeweiligen Krankenkasse – nicht die Krankenkasse selbst. 

Denn ein Treppenlift ist kein zuschusspflichtiges Hilfsmittel aus dem Pflegehilfsmittelkatalog für die Krankenkassen.

Wie bekomme ich einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Krankenkasse?

Einen Zuschuss für den Treppenlift von der Krankenkasse bekommen Sie, indem Sie einen Antrag bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse stellen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Sie einen Pflegegrad nachweisen können. Liegt kein Pflegegrad vor, müssen Sie den zuerst beantragen. Wichtig ist auch, dass der Medizinische Dienst (MD) die Notwendigkeit des Treppenlifts bestätigt.

Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?

Sie können mit jedem Pflegegrad einen Treppenlift von der Pflegekasse finanzieren lassen. Schon ab Pflegegrad 1 und höher können Sie bis zu 4.180 € Zuschuss erhalten.

Wer hat Anspruch auf einen Treppenlift?

Anspruch auf einen Treppenlift hat, wer aus medizinischer Sicht aufgrund körperlicher Einschränkungen auf den Treppenlift angewiesen ist. 

Jeder Mensch hat das Recht auf einen barrierefreien Zugang zu seiner Wohnung (§ 554a Absatz 1 BGB). Der Vermieter muss den Einbau eines Treppenlifts also in der Regel dulden – wenn der Einbau nachweislich erforderlich ist.