25.09.2024

ZULETZT AKTUALISIERT AM: 22.10.2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Pflegehilfsmittelkatalog zeigt alle Hilfsmittel, für die die Kasse zahlen muss.
  • Technische Pflegehilfsmittel sind z. B. Pflegebett und Hausnotruf. 
  • Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zahlt die Pflegekasse bis zu 40 € pro Monat.
  • Ein Wandlift wird als Hilfsmittel von der Kranken- und Pflegekasse bezahlt. 
  • Ein Treppenlift wird separat von der Kasse mit bis zu 4.000 € bezuschusst, wenn ein Pflegegrad vorliegt.


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1. Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind gemäß § 40 SGB XI Geräte und Verbrauchsgegenstände, welche die Pflege zuhause erleichtern sollen. Sie sollen Beschwerden lindern, bei der Körperhygiene helfen und Pflegebedürftige bei der selbstständigen Lebensführung unterstützen.

Pflegehilfsmittel sind unterteilt in 2 Kategorien:

  • Technische Pflegehilfsmittel: z. B. Pflegebetten, Hausnotrufsysteme usw.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: z. B. Windeln, Einlagen, Einmalhandschuhe usw.


Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch genau?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind aufgrund ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nur zum einmaligen Gebrauch gedacht. Wer Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigt, bekommt sie immer wieder von der Pflegekasse bezahlt.


Was ist der Unterschied zwischen Hilfsmitteln & Pflegehilfsmitteln?

Hilfsmittel dienen dazu, körperliche Einschränkungen wie Erkrankungen von Gliedmaßen bzw. Organen oder Behinderungen so gut wie möglich auszugleichen und Menschen dadurch im Alltag zu unterstützen. 

Hilfsmittel sind z. B. Gehhilfen, Hörgeräte und Prothesen. Die Hilfsmittel beantragt man bei der Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Genehmigt die Krankenkasse diese Verordnung, bezahlt sie das notwendige Hilfsmittel.

Pflegehilfsmittel sollen die Versorgung von Pflegebedürftigen zuhause durch Angehörige erleichtern. Man beantragt sie bei der Pflegekasse. 


2. Hilfsmittelverzeichnis 2024

Das Hilfsmittelverzeichnis bzw. der Pflegehilfsmittelkatalog zeigt, welche Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel man zur Versorgung bei der Krankenkasse oder Pflegekasse beantragen kann.


Wer erstellt das Hilfsmittelverzeichnis?

Das Hilfsmittelverzeichnis erstellt der GKV-Spitzenverband. Der Verband ist laut § 139 SGB V dazu verpflichtet, ein systematisch strukturiertes Hilfsmittelverzeichnis zu erstellen und als Anlage das Pflegehilfsmittelverzeichnis zu erstellen.


Was ist im Hilfsmittelverzeichnis geregelt?

Das Hilfsmittelverzeichnis regelt, welche Hilfsmittel die Krankenkassen bezahlen müssen und welche Pflegehilfsmittel die Pflegekassen bezahlen müssen. Was im Hilfsmittelverzeichnis des GKV steht, unterliegt der Leistungspflicht der Kassen.


Welche Produkte sind im Hilfsmittelverzeichnis gelistet?

Seit 2023 sind im Pflegehilfsmittelkatalog insgesamt mehr als 37.000 Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel gelistet. Das Hilfsmittelverzeichnis listet alle diese Hilfsmittel in 38 Produktgruppen auf – gruppiert je nach ihrem Therapieziel. Das Verzeichnis der Pflegehilfsmittel umfasst 4 separate Produktgruppen.

Das Hilfsmittelverzeichnis ist nicht vollumfänglich. Es gibt noch weitere Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel. Man kann bei der Kasse auch Hilfsmittel beantragen, die nicht in der Liste stehen. Voraussetzung: Ein Arzt bestätigt die medizinische Notwendigkeit oder eine Pflegefachkraft hat das Hilfsmittel verbindlich empfohlen.


Hilfsmittel & Pflegehilfsmittel: Liste 2024

Hilfsmittel-Liste 2024:

ProduktgruppeHilfsmittel
01Absauggeräte
02Adaptionshilfen
03Applikationshilfen
04Bade- & Duschhilfen
05Bandagen
06Bestrahlungsgeräte
07Blindenhilfsmittel
08Einlagen
09Elektrostimulationsgeräte
10Gehhilfen
11Hilfsmittel gegen Dekubitus
12Hilfsmittel bei Tracheostoma & Laryngektomie
13Hörhilfen
14Inhalations- & Atemtherapiegeräte
15Inkontinenzhilfen
16Kommunikationshilfen
17Hilfsmittel zur Kompressionstherapie
18Kranken- & Behindertenfahrzeuge
19Krankenpflegeartikel
20Lagerungshilfen
21Messgeräte für Körperzustände & -funktionen
22Mobilitätshilfen
23Orthesen & Schienen
24Beinprothesen
25Sehhilfen
26Sitzhilfen
27Sprechhilfen
28Stehhilfen
29Stomaartikel
30Hilfsmittel zum Glukosemanagement
31Schuhe
32Therapeutische Bewegungsgeräte
33Toilettenhilfen
34Haarersatz
35Epithesen
36Augenprothesen
37Brustprothesen
38Armprothesen


Pflegehilfsmittel-Liste 2024:

ProduktgruppePflegehilfsmittel
50Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege
51Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Hygiene & zur Linderung von Beschwerde
52Pflegehilfsmittel zur selbständigeren Lebensführung & Mobilität
54Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel


Was fällt unter Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind im Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 54 zu finden.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind: 

  • Mundschutz & FFP-Masken
  • Flächendesinfektion
  • Händedesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Handschuhe & Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen


3. Ist ein Treppenlift ein Pflegehilfsmittel?

Ja und nein. Neben Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln gibt es auch Hilfsmittel, die sowohl körperliche Einschränkungen ausgleichen als auch bei der Pflege unterstützen können. Man spricht von sogenannten doppelfunktionalen Hilfsmitteln

Beispiele für doppelfunktionale Hilfsmittel:

  • Badewannensitz
  • Duschhilfe
  • Lagerungskeile
  • Toilettenstuhl
  • Pflegebett
  • Rollstuhl
  • Mobilitätshilfen wie ein Wandlift


Das heißt: Ein Wandlift ist zum Teil ein Pflegehilfsmittel. 

Aber: Ein Treppenlift gilt gesetzlich nicht als Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel. Finanziert wird der Treppenlift trotzdem von der Kasse – als sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahme. 

Wer einen Pflegegrad hat, kann einen Treppenlift-Zuschuss von der Kasse beantragen. Möglich sind bis zu 4.000 € Kostenerstattung von der Kasse, wenn er einen Treppenlift kaufen möchte.


Wir beraten Sie gerne dazu, welcher Treppenlift für Sie die beste Wahl ist. Plus: Wir unterstützen Sie dabei, einen Pflegegrad zu beantragen und stellen dann bei Ihrer Kasse vor dem Einbau des Treppenlifts den Antrag auf Förderung.


4. Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Wer pflegebedürftig ist und zuhause gepflegt wird, hat gemäß § 40 SGB XI Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 € pro Monat. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt.


Wer hat Anspruch auf doppelfunktionale Hilfsmittel?

Anspruch auf ein doppelfunktionales Hilfsmittel kann bestehen, wenn das Hilfsmittel medizinisch notwendig ist oder den Pflegealltag erleichtert. Wer also eine Verordnung vom Arzt hat, kann den Anspruch bei der Krankenkasse geltend machen.


5. Hilfsmittelkatalog: Wer zahlt was?

Wer welches Hilfsmittel aus der Liste des GKV zahlt, ist klar geregelt. Es gilt:

  • Hilfsmittel: Krankenkasse zahlt.
  • Pflegehilfsmittel: Pflegekasse zahlt.


Für doppelfunktionale Hilfsmittel teilen sich beide Kassen die Kosten. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erstattet die Pflegekasse pro Monat bis zu 40 € der Kosten. 


WICHTIG: EIGENANTEIL BEACHTEN!

Trotz Kostenübernahme durch die Kasse kann es sein, dass Versicherte für Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel einen Eigenanteil selbst zahlen müssen. 

Wer ein technisches Pflegehilfsmittel bekommt, muss 10 % der Kosten als Eigenanteil zuzahlen – aber maximal 25 €. Für Hilfsmittel zum Verbrauch muss man auch 10 % zuzahlen – bis maximal 10 € pro Monat.


Kostenübernahme für doppelfunktionale Hilfsmittel

Für doppelfunktionale Hilfsmittel zahlen Krankenkasse und Pflegekasse gemeinsam. Wer wie viel bezahlt, ist auch durch die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes geregelt.

Doppelfunktionales
Hilfsmittel
Anteil
Krankenkasse
Anteil
Pflegekasse
Badehilfe65,3 %34,7 %
Kranken- & Behindertenfahrzeuge92,3 %7,7 %
Krankenpflegeartikel8,3 %91,7 %
Lagerungshilfen95,7 %4,3 %
Mobilitätshilfen54,5 %45,5 %
Toilettenhilfen87,0 %13,0 %
Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege8,3 %91,7 %


6. Pflegehilfsmittel beantragen

Haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel, bekommen Sie diese nicht automatisch. Sie müssen die Pflegehilfsmittel bei der Pflegekasse beantragen. Der Antrag bei der Pflegekasse besteht aus 4 Formularen:

  • Anlage 1: Höchstpreisvereinbarung zu den einzelnen Pflegehilfsmitteln
  • Anlage 2: Erklärung zum Erhalt eines Pflegehilfsmittels durch den Antragsteller
  • Anlage 3: Erklärung des Leistungserbringers (Pflegekasse)
  • Anlage 4: Antrag auf Kostenübernahme durch den Antragsteller


Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen: So geht’s

Um für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € pro Monat von der Pflegekasse erstattet zu bekommen, ist Folgendes zu tun:

  1. Formular Anlage 4 ausfüllen: Angaben zur Art der benötigten Pflegehilfsmittel machen und das Formular unterschreiben.
  2. Formular Anlage 2 ausfüllen: Hier bestätigen Sie den Erhalt der Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.


7. FAQ zum Pflegehilfsmittelkatalog

Welche Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bezahlt?

Die Pflegekasse zahlt z. B. die Kosten für Pflegebetten, Pflegeliegestühle, Pflegebettzubehör wie den Pflegebett-Tisch, Lagerungsrollen, Mittel zur Hygiene im Bett, Hausnotrufsysteme und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.

Was bekomme ich für 40 Euro für Pflegehilfsmittel?

Der Für 40 € bekommt man z. B. einen Bettschutz, Einmalhandschuhe, FFP2-Masken, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel.

Welche Pflegehilfsmittel gibt es auf Rezept?

Für Pflegehilfsmittel braucht man kein Rezept, aber einen Pflegegrad. Man muss einen Antrag bei der Pflegekasse stellen, um Pflegehilfsmittel zu bekommen.