28.08.2024

ZULETZT AKTUALISIERT AM: 25.11.2024

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegegrade 1 bis 5 kennzeichnen die Pflegebedürftigkeit von Erwachsenen und Kindern. 
  • Grundlage für die Einstufung sind die Beeinträchtigung von Selbstständigkeit und Fähigkeiten von pflegebedürftigen Personen. 
  • Der Pflegegrad ist ausschlaggebend für die Höhe von Pflegegeld, Entlastungsbetrag und sonstige Geldleistungen. 
  • Wer einen Pflegegrad hat, kann 4.000 Euro für einen Treppenlift von der Pflegekasse bekommen.


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1. Pflegegrade: Übersicht 2024

Das Pflegestärkungsgesetz II (kurz: PSG II), das am 01. Januar 2017 in Kraft getreten ist, sieht 5 Pflegegrade vor, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit einer Person bestimmen. 

Diese Pflegegrade (Pflegestufen) basieren auf einer Begutachtung, bei der die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten der betroffenen Person anhand eines Punktesystems bewertet werden. Sie werden entsprechend einer Einstufung unterteilt, die durch den Medizinischen Dienst (kurz: MD) oder durch andere unabhängige Gutachter vorgenommen wird. 

Dabei werden folgende Lebensbereiche berücksichtigt:

  • Mobilität
  • Kognitive Fähigkeiten
  • Kommunikative Fähigkeiten
  • Psychische Problemlagen
  • Fähigkeit zur Selbstversorgung
  • Einfluss von krankheitsbedingten Anforderungen
  • Sonstige Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens
  • Gestaltung des sozialen Miteinanders


Was bedeuten die verschiedenen Pflegegrade? | Tabelle 2024

Jeder Pflegegrad wird anhand der Schwere der Beeinträchtigung definiert. Daraus ergibt sich für die Pflegegrade 2024 folgende Tabelle:

PflegegradBeeinträchtigungDefinition der Pflegegrade
1Geringe BeeinträchtigungPersonen, die in ihrer
Selbstständigkeit nur
geringfügig beeinträchtigt sind
und nur einen geringen
Pflegebedarf aufweisen
2Erhebliche BeeinträchtigungPersonen, die in ihrer
Selbstständigkeit erheblich
beeinträchtigt sind und einen
mittleren Pflegebedarf
aufweisen
3Schwere BeeinträchtigungPersonen, die in ihrer
Selbstständigkeit schwer
beeinträchtigt sind und einen
hohen Pflegebedarf aufweisen
4Schwerste BeeinträchtigungPersonen, die in ihrer
Selbstständigkeit schwerst
beeinträchtigt sind und einen
sehr hohen Pflegebedarf
aufweisen
5Schwerste Beeinträchtigung mit
besonderen Anforderungen an
die pflegerische Versorgung
Personen, die in ihrer
Selbstständigkeit schwerst
beeinträchtigt sind, einen
extrem hohen Pflegebedarf
aufweisen und deren Betreuung
und Fürsorge besondere
Anforderungen an die
pflegerische Versorgung stellen
Pflegegrade: Übersicht 2024


2. Was bringt ein Pflegegrad?

Die Pflegegrade sind die Grundlage für die Gewährung von Leistungen durch die Pflegeversicherung. Hierbei gilt die Faustregel: Je höher der Pflegegrad, desto höher die Zuschüsse oder Sachleistungen.


Gibt es einen Zuschuss für den Einbau eines Treppenlifts?

Ja, Sie können mit einem Pflegegrad von der Pflegekasse einen Zuschuss für einen Treppenlift bekommen. Der Zuschuss für einen Treppenlift beträgt bis zu 4.000 Euro pro Person und maximal 16.000 Euro, wenn mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben.

Mobilität ist ein wesentlicher Faktor für den Erhalt der Lebensqualität. Das gilt in ganz besonderem Maße auch für pflegebedürftige Personen. Dementsprechend ist für die Pflegegrade 1 bis 5 eine Geldleistung für wohnraumverbessernde Maßnahmen vorgesehen. 

Sie möchten einen Treppenlift kaufen? Lift Konzept bietet Ihnen Lifte nach Maß. Dank jahrelanger Erfahrung bekommen Sie mit uns den Treppenlift, der optimal zu Ihren Bedürfnissen passt und die Mobilität auch bei pflegebedürftigen Menschen erhält. Dabei können Sie von Zuschüssen profitieren. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin.


3. Pflegegrade: Wie viel Geld steht mir zu?

Aus der folgenden Tabelle ergeben sich die Leistungen für die einzelnen Pflegegrade (Stand 2024):

PflegegradSach
leistungen
PflegegeldEntlastungs-
betrag
Pflege-
hilfsmittel
Wohnumfeld-
verbesserung
1125 €/Monat40 €/Monatbis zu 4.000 €/ Maßnahme
2max. 724 €/ Monat332 €/Monat125 €/Monat40 €/Monatbis zu 4.000 €/ Maßnahme
3max. 1.363 €/
Monat
572 €/Monat125 €/Monat40 €/Monatbis zu 4.000 €/ Maßnahme
4max. 1.693 €/
Monat
764 €/Monat125 €/Monat40 €/Monatbis zu 4.000 €/ Maßnahme
5max. 2.095 €/ Monat946 €/Monat125 €/Monat40 €/Monatbis zu 4.000 €/ Maßnahme
Pflegegrade: Leistungen 2024


Die Geldleistungen steigen laut Tabelle bei zunehmenden Pflegegraden, da der Bedarf an Unterstützung höher wird. Die Leistungen je Pflegegrad können je nach individuellem Bedarf flexibel genutzt werden, um entweder professionelle Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen oder um pflegende Angehörige zu unterstützen.

Welche Pflegehilfsmittel Kranken- und Pflegekasse bezahlen, erklären wir Ihnen in unserem Beitrag zum Pflegehilfsmittelkatalog.


4. Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Es sind 6 Schritte notwendig, um in Deutschland einen Pflegegrad zu beantragen.

Pflegegrad beantragen – so geht’s:

  • Antrag stellen: Zunächst muss – entweder durch den Pflegebedürftigen selbst oder durch eine bevollmächtigte Person – ein formloser Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann durch einen Anruf bei der Pflegekasse erfolgen, die der Krankenkasse angegliedert ist. Es ist natürlich auch möglich, einen schriftlichen Antrag zu stellen. 
  • Formular ausfüllen: Die Pflegekasse stellt daraufhin ein Formular zur Verfügung, das ausgefüllt und zurückgeschickt wird. Oft kann das Formular auch über die Webseite der Pflegekasse heruntergeladen werden.
  • Begutachtung absolvieren: Zur Einstufung der Pflegegrade ist eine Begutachtung erforderlich, die durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse vorgenommen wird. Um diese zu bestimmen, führt der Gutachter eine umfassende Untersuchung durch und besucht den Antragsteller in den eigenen 4 Wänden. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche beurteilt, die anschließend eine Einteilung ermöglichen.
  • Gutachten abwarten: Basierend auf der Begutachtung bezüglich der Pflegegrade erstellt der Medizinische Dienst ein Gutachten und schlägt einen Pflegegrad vor. Dieser reicht von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5.
  • Entscheidung abwarten: Die Pflegekasse prüft das Gutachten und entscheidet über die Zuerkennung des Pflegegrads. Der Antragsteller erhält dazu einen schriftlichen Bescheid. 
  • Ggf. Widerspruch einlegen: Wenn der Antrag abgelehnt wird oder der Pflegegrad niedriger ausfällt als erwartet, kann der Antragsteller Widerspruch einlegen. 


Liegt Pflegebedarf vor, sollten Betroffene so früh wie möglich einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt einige Zeit in Anspruch: Bis dahin wird für die Pflegegrade auch kein Geld ausgezahlt.


5. Welche Pflegegrade gibt es bei Kindern?

Grundsätzlich gilt das Pflegestärkungsgesetz II auch bei Kindern. Allerdings wird für die Einstufung der Pflegegrade bei Kindern ein spezieller Begutachtungsrahmen verwendet, der altersgerechte Maßstäbe berücksichtigt. 

Das bedeutet, dass die Beeinträchtigungen im Verhältnis zur altersgemäßen Entwicklung des Kindes bewertet werden. 


Was kann ich tun, wenn sich die Schwere der Pflegebedürftigkeit ändert?

Wenn sich die Schwere der Pflegebedürftigkeit ändert, können Betroffene eine Änderung des Pflegegrads beantragen. Dafür ist bei der zuständigen Pflegekasse ein formloser Antrag auf Neubegutachtung zu stellen. 

Die Pflegekasse wird dann den Pflegebedarf neu bewerten und den Pflegegrad höher- oder herabstufen sowie die mit dem Pflegegrad verbundenen Leistungen anpassen.


6. FAQ zu Pflegegraden

Wie hoch ist das Pflegegeld bei den Pflegegraden?

Das Pflegegeld wird nach Pflegegrade gestaffelt ausgezahlt. Die aktuellen Beträge reichen von 0 Euro bei Pflegegrad 1 bis 946 Euro pro Monat bei Pflegegrad 5. Primär ist das Pflegegeld dafür gedacht, die private Pflege zu finanzieren.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden?

Der Entlastungsbetrag bei den Pflegegraden beträgt 125 Euro pro Monat. Diese Summe kann man für verschiedene unterstützende Leistungen wie z. B. Tages- und Nachtpflege, für Alltagsbegleiter oder für Haushaltshilfen verwenden. 

Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag wird nicht direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt – er wird über die jeweiligen Dienstleister abgerechnet.

Gibt es einen Fragenkatalog zur Feststellung der Pflegegrade?

Ja – zur Feststellung der Pflegegrade gibt es einen standardisierten Fragenkatalog, der von den Pflegekassen und dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung verwendet wird. 

Der Fragenkatalog dient dazu, den individuellen Pflegebedarf und die Selbstständigkeit der betroffenen Person in verschiedenen Lebensbereichen zu beurteilen. Der Fragenkatalog umfasst 6 Module, die anhand einer Skala bewertet werden. Anhand der Gesamtpunktzahl wird dann der Pflegegrad festgelegt. 

Was ist notwendig, um die Punkte für die Pflegegrade zu berechnen?

Um die Punkte für die Pflegegrade zu berechnen, ist der Punkteschlüssel der Pflegeversicherung notwendig. Das Punktesystem sieht dabei die Bewertung von 0 Punkten (selbstständig) bis 3 Punkten (unselbständig) vor. 

Die Punkte für die einzelnen Module wie Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen und Gestaltung des Arbeitslebens werden unterschiedlich gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl addiert. 

Die Pflegegrade ergeben sich dann durch die Punkte und folgende Tabelle:

– Pflegegrad 1: 12,5 bis 27 Punkte
– Pflegegrad 2: 27 bis 47,5 Punkte
– Pflegegrad 3: 47,5 bis 70 Punkte
– Pflegegrad 4: 70 bis 90 Punkte
– Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte

Können die Zuschüsse für die Pflegegrade frei verwendet werden?

Nein, die Leistungen der Pflegeversicherung sind in Deutschland zweckgebunden – man kann sie nicht völlig frei verwenden. Die genaue Verwendung hängt von der Art der Leistung ab. 

Das gilt sogar für das Pflegegeld: Es bietet zwar Flexibilität, ist aber ebenfalls primär für die Pflege gedacht und nicht zur freien Verwendung.